47L6353DB 47L6453D TOSHIBA TV Hintergrundlicht SVT470A53_ REV05_ L-Type_ 140227
Produktdetails:
Herkunftsort: | China |
Modellnummer: | SVT470A53_REV05_L-Type_140227 SVT470A53_REV05_R-Type_140227 |
Zahlung und Versand AGB:
Min Bestellmenge: | 200 |
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Preis: | NA |
Verpackung Informationen: | Karton |
Lieferzeit: | Tage 5-15Working |
Zahlungsbedingungen: | T/T, AliPay, Paypal |
Versorgungsmaterial-Fähigkeit: | 100000pcs/day |
Detailinformationen |
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materielle Qualität: | Aluminiumsubstrat | LINSE: | Vorlage |
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Farbe: | Weiß | PWB: | 25 ME |
Betriebstemperatur: | -40~60°C (PWB /Tc < °C) 75 | Gebrauch: | Reparatur oder Ersatz für Fernsehen |
Markieren: | 47L6353DB TOSHIBA TV Hintergrundbeleuchtung,47L6453D TOSHIBA Fernsehhinterlicht |
Produkt-Beschreibung
Analoga für Beleuchtung:
Die in Absatz 1 genannten Vorschriften gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Die in Absatz 1 genannten Anforderungen gelten für die in Absatz 1 genannten Fahrzeuge.
Kompatibel:
Die Kommission hat die Kommission aufgefordert, ihre Stellungnahme zu dem Vorschlag zu unterbreiten, der im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Dezember 2001 über die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen und die Gewährung von staatlichen Beihilfen an Unternehmen.